REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG – IM ERNSTFALL LEBENSRETTEND!

WARTUNG NACH UVV

Wir bei Eichler verfügen über qualifizierte Fachkräfte, die berechtigt sind, gesetzliche Wartungen und Prüfungen nach den UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschriften) an Toranlagen, Türen und Schranken durchzuführen. Laut ASR A1.7 müssen kraftbetätigte Tore und Türen nach Herstellervorgaben vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich überprüft werden.

Vertrauen Sie auf unsere jahrelange geprüfte Erfahrung, wenn es um die sichere Funktionsweise Ihrer Toranlagen und Türen geht. Selbstverständlich beschränkt sich unsere Leistung nicht nur auf Anlagen unseres Hauses. Bei weiteren Fragen zum Bereich Wartung und Inspektion kontaktieren Sie uns einfach.